| Der Krankenversicherungs-Ärztetarif speziell für Ärzte in Facharztausbildung zusammen im Gruppentarif mit Ihrer Ärztekammer bzw. dem Marburger Bund
Wichtiger Hinweis für Männer: Im Zuge der EU-Gleichstellungsrichtlinie wird ab dem 21.12.2012 der für Männer wesentlich teurere Unisex-Tarif verpflichtend eingeführt. Wir raten Ihnen deshalb dringend, sich bis zu diesem Datum intensiv mit der privaten Krankenversicherung auseinanderzusetzen! Wir beraten Sie gerne. Mit dem neuen Allianz Krankenversicherungs-Ärztetarif mit Ausbildungsoption haben wir speziell für Assistenzärzte hervorragende Leistungen anzubieten, wie z.B. Zweibettzimmer / Chefarztbehandlung / 100% Erstattung bei Inlays, sowie keinerlei Selbstbehalt und das zu einem konkurrenzlosen Preis. Voraussetzungen:- Sie haben das 34. Lebensjahr noch nicht vollendet.
- Sie sind noch in der Ausbildung zum Facharzt.
Sie sind Mitglied Ihrer Ärztekammer bzw. beim Marburger BundEine Änderung in der Gesetzgebung sieht seit 2010 den Wegfall der 3-Jahresfrist für Arbeitnehmer vor. Das bedeutet auch, dass jeder angestellte Arzt mit einem Verdienst im Jahre 2011 über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (49.500,- € Brutto, inkl. Dienste) und einem voraussichtlichen Jahresbrutto von 50.850,- im Jahre 2012, zum 1. Januar 2012 in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln kann. Wenn auch Sie von der Neuregelung betroffen sind, dann nutzen Sie diese Gelegenheit um der gesetzlichen Zwangsversicherung zu entkommen, denn Ärzte sind natürlich privat versichert! Die Partnerschaft zwischen der Allianz Privaten Krankenversicherung (ehemals Vereinte Krankenversicherung) mit Ihrer Ärztekammer oder dem Marburger Bund hat sich seit mehr als 40 Jahren bewährt und besteht in unveränderter Form, auch wenn sich der Name geändert hat.
Lassen Sie sich die vielfältigen Möglichkeiten dieses Ärztetarifs einmal näher zeigen. Benutzen Sie das Formular und fordern Sie ein, auf Ihre Person zugeschnittenes, Angebot an.>>
 | Ihre Vorteile im Ärztetarif:
1. günstige Familienbeiträge
2. super Beihilfetarife
3. keine Wartezeiten
4. Aufnahmezwang
5. unbegrenzte Leistungsdauer
6. Besonderheiten bei Berufsunfähigkeit
7. Weltgeltung
8. Beitragsrückerstattung
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